FRAGE Mein Unternehmen beschäftigt sich mit der Herstellung und Vermietung von Immobilien, insbesondere im Bereich der privaten Wohnraumvermietung. Ich möchte von der neuen Möglichkeit der degressiven Abschreibung profitieren und dazu Wohnimmobilien nicht selbst bauen, sondern diese erwerben. Ein Makler hat mich nun ins Grübeln gebracht: Spielt es für die degressive AfA eine Rolle, wann die Gebäude fertiggestellt und von mir gekauft worden sind? Meiner Meinung nach kann es doch nur auf den Kauf ankommen.
Antwort:
Gut, dass Sie fragen. Tatsächlich gibt es bei der neu eingeführten degressiven AfA eine Besonderheit zu beachten. Die Zeitpunkte der Fertigstellung und der Anschaffung spielen nämlich für die Inanspruchnahme der degressiven AfA eine ganz entscheidende Rolle. Nach dem Wachstumschancengesetz gilt: Die Abschreibung wird in Höhe von 5 % für Gebäude ermöglicht, die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind.
Insbesondere der zweite Halbsatz wird leider schnell überlesen. Entscheidend ist, dass Sie die Wohnimmobilie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft haben müssen. Verpassen Sie diese Frist und erwerben eine neu errichtete Immobilie erst in späteren Jahren, können Sie die degressive Abschreibung nicht nutzen. Vorsicht ist auch bei Bestandsimmobilien geboten, da hier die Fertigstellung weit in der Vergangenheit liegt. Beachten Sie zudem bitte, dass Sie die Immobilie im Jahr der Anschaffung lediglich zeitanteilig degressiv abschreiben dürfen.