FRAGE: Wir wollten für eine Lieferung die Regelungen für Reihengeschäfte anwenden. Unser Finanzamt teilte uns bei einer Prüfung mit, dass dies nicht möglich ist, weil eine „gebrochene Lieferung“ vorliegt. Mir ist nicht klar, was der Begriff bedeutet. Können Sie mir diesen erläutern?
ANTWORT Jörg Wilde: Im Rahmen eines Reihengeschäfts gemäß § 3 Abs. 6a UStG müssen Sie darauf achten, dass alle Lieferungen innerhalb der Kette umsatzsteuerlich als ein wirtschaftlich zusammenhängender Vorgang behandelt werden. Eine gebrochene Beförderungsversendungslieferung – also eine Lieferung, bei der der Transport in mehrere Teilleistungen aufgeteilt wird – hat dabei folgende wesentliche Folgen: