News

Was es für Ihren Vorsteuerabzug bedeutet, wenn Sie Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter beschenken

Es ist Ende Dezember. Das bedeutet, dass vielfach nun die Rechnungen über eingekaufte Präsente, die als Geschenke an Geschäftspartner oder Mitarbeiter weitergereicht wurden, in der Buchhaltung landen. Hier stellt sich nicht nur die Frage nach der Buchung, sondern insbesondere nach dem Vorsteuerabzug. Denn nicht in allen Fällen ist dieser zulässig. Was Sie unbedingt beachten müssen.

Timm Haase

22.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Geschenke an Geschäftsfreunde

Geschenke an Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftspartner gehören immer noch zum guten Ton in vielen Unternehmen. Bei Aufmerksamkeiten bzw. Geschenken liegt grundsätzlich eine unentgeltliche Wertabgabe vor, die der Umsatzsteuer unterliegt. Um diese Umsatzversteuerung zu vermeiden, wird vielfach gleich auf den Vorsteuerabzug verzichtet. Doch das muss gar nicht sein. Die Finanzverwaltung gewährt Ihnen den Vorsteuerabzug bei Geschenken an Geschäftsfreunde ganz ohne Umsatzversteuerung – unter diesen beiden Bedingungen:

  1. Ihre Anschaffungskosten dürfen nicht mehr als 50 € (netto) pro Jahr und Empfänger betragen.
  2. Die Zuwendung ist in der geschäftlichen Beziehung begründet und erfolgt nicht aus einem privaten Anlass.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!