Tax-News
Warum Sie zwischen Lieferung und sonstiger Leistung unbedingt unterscheiden sollten
Im deutschen Umsatzsteuerrecht ist die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung von zentraler Bedeutung. Sie hat weitreichende Konsequenzen für den Steuersatz, den Leistungsort, die Besteuerung von Vorsteuerabzug und die korrekte Ausstellung von Rechnungen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aspekte hierzu zusammengefasst, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen.
Jörg Wilde
02.06.2025
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2 Min Lesezeit
Welche 2 Unterschiede für Sie wichtig sind
Um eine Lieferung handelt es sich (§ 3 Abs. 1 UStG; Abschn. 3.1 UStAE), wenn Sie die Verfügungsmacht an einem körperlichen Gegenstand verschaffen, oder diese Ihnen von einem Lieferer verschafft wird.
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