Gerichtsurteil
Warum Sie trotz unentgeltlicher Überlassung an Subunternehmer grundsätzlich den Vorsteuerabzug haben
Der EuGH musste in einem aktuellen Verfahren eine Anfrage aus Rumänien beantworten. Es ging darum, ob das Recht auf Vorsteuerabzug für eine Leistung auch dann besteht, wenn der Leistungsempfänger die Leistung
einem anderen Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Dazu musste sich der EuGH mal wieder damit auseinandersetzen, wann ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsätzen besteht. Im Ergebnis beantwortet das Gericht die Frage im Sinne des Unternehmers und erteilt strengen
nationalen Regelungen eine Absage (EuGH, Urteil vom 4.10.2024, Rs. C-475/23).
Ann-Christin Hütte
09.01.2025
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2 Min Lesezeit
Der Sachverhalt: Unentgeltliche Nutzung einer Maschine durch Subunternehmer
Ein in Österreich ansässiges und für Umsatzsteuerzwecke in Rumänien registriertes Unternehmen stellt schwere Gussteile mit einem Gewicht von mehr als 10 Tonnen her. Diese Gussteile ließ die Firma auf einem Betriebsgrundstück in Rumänien durch einen Subunternehmer bearbeiten. Das Unternehmen hatte einen Kran angeschafft und auf dem Betriebsgrundstück installieren lassen, damit der Subunternehmer die schweren Gussteile im Rahmen der Bearbeitung bewegen konnte. Das Unternehmen stellte den Kran dem Subunternehmer unentgeltlich zur Verfügung.
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