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Warum Sie nach einer Betriebsprüfung unbedingt die Folgejahre berichtigen müssen

Hat bei Ihnen für die Vorjahre eine Betriebsprüfung stattgefunden, müssen Sie unbedingt im Folgejahr eine Angleichung der Konten und des Kapitals vornehmen. In der Praxis ist das bei Personengesellschaften nicht ganz trivial. Gehen wir das gemeinsam an.

Jörg Wilde

30.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Warum Sie auch nach der Betriebsprüfung tätig werden müssen

Aus meiner täglichen Praxis in der Betriebsprüfung kann ich Ihnen berichten, dass viele Unternehmen das Betriebsprüfungsergebnis nicht in die Bilanzen der Folgejahre übernehmen. Bei einer Personengesellschaft führt dies unter anderem dazu, dass die Kapitalkonten der Gesellschafter nicht mehr stimmen. Meine Praxiserfahrungen zeigen, dass die Gewinnverteilung nicht mehr stimmig ist.

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