Sind diese 3 Punkte in Ihrem Grundsteuerbescheid richtig angegeben?
Ihr Finanzamt hat Ihnen im Verlauf der Jahre 2023/2024 einen Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022 und einen Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 1.1.2025 zugeschickt. Mit dem Grundsteuerwert hat der Fiskus den Wert Ihrer Immobile bzw. Ihres Grundstücks anhand Ihrer Angaben ermittelt. Dieser Wert wurde mit der Steuermesszahl multipliziert. Der sich hieraus ergebende Grundsteuermessbetrag wurde Ihnen mitgeteilt. Ihre Stadt bzw. Gemeinde muss diesen Wert jetzt nur noch mit ihrem Hebesatz multiplizieren und die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer steht fest. Hierzu erhalten Sie den Grundsteuerbescheid 2025 von Ihrer Gemeinde.
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