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Warum Sie fehlerhafte Buchungen von Entnahmen und Einlagen im Unternehmen vermeiden müssen

Eine wichtige Feststellung, die ich bei meinen Prüfungen mache, ist, dass Entnahmen und Einlagen in Personengesellschaften oftmals doppelt oder nicht erfasst werden. Das führt bei Prüfungen oft zu bösen Überraschungen und Änderungen von Gewinnen oder zum Schuldzinsenabzug. Lesen Sie, wie Sie dies vermeiden.

Jörg Wilde

30.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Machen Sie diesen häufigen Fehler nicht

In Ihrer Personengesellschaft besteht Ihr Kapital aus dem sogenannten Eigenkapital und Fremdkapital. Eine Entnahme oder Einlage liegt vor, wenn die Gesellschafter Mittel aus dem Eigenkapital entnehmen oder entsprechend einlegen. Entnehmen die Gesellschafter aber Mittel aus dem Fremdkapital, ist das keine Entnahme im Sinne der Begriffsbestimmung. Gleiches gilt um umgekehrten Fall für eine Einlage.

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