Tax-News

Warum Sie bei Abfallentsorgung nicht mehr zwingend von einem tauschähnlichen Umsatz ausgehen sollten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil aus dem vergangenen Jahr zu tauschähnlichen Umsätzen in der Entsorgungsbranche Stellung bezogen. Es ging um die Frage, ob und wann ein tauschähnlicher Umsatz im Sinne des UStG vorliegt, wenn eine Entsorgungsleistung im Tausch gegen (werthaltigen) Abfall erbracht wird. Die Grundsätze dieses Urteils hat das BMF nun in einem Schreiben zusammengefasst und die Verwaltungsvorschriften hierzu entsprechend angepasst (BMF-Schreiben vom 15.1.2025, Gz. III C 2 – S 7119/00004/002/027).

Ann-Christin Hütte

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

BFH-Urteil: Kein tauschähnlicher Umsatz bei wertlosen Abfällen

Der Fiskus hat bislang immer einen tauschähnlichen Umsatz angenommen, wenn Abfall zur Entsorgung überlassen wird, dem ein wirtschaftlicher Wert beizumessen ist.

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