Gerichtsurteil

Warum Sie auch bei freiberuflichen Dozenten in die Scheinselbstständigkeits-Falle tappen können

Oftmals sind freie Mitarbeiter, Freelancer oder Interims-Manager eine Lösung, um kurzfristige und zeitlich begrenzte Engpässe zu überbrücken. Dabei wird schnell übersehen, dass diese sich auf dem schmalen Grat zwischen selbstständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit und Scheinselbstständigkeit bewegen. Sie denken, dass die Sachlage bei freiberuflichen Dozenten unzweifelhaft ist? Weit gefehlt!

Timm Haase

06.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Das ist die drohende Gefahr

Haben Sie bei einem von Ihnen engagierten Freelancer aufgrund einer falschen Einschätzung fällige Lohnsteuer nicht einbehalten und abgeführt, muss diese nachentrichtet werden. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall 4 Jahre. Dem Finanzamt steht es frei, die Forderung an Sie oder den Selbstständigen zu richten. Wehren können Sie sich gegen diese Entscheidung nicht. Gleiches gilt für die fälligen Sozialabgaben. Hier kommen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile auf Sie zu.

Haben Sie Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis von Ihrem freien Mitarbeiter erhalten, wird Ihnen nachträglich der Vorsteuerabzug versagt. Neben der Nachzahlung kommt dann auch die Verzinsung auf Sie zu.

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