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Warum Sie alte Mietverträge genau überprüfen sollten

Ein Vertrag kann auch Rechnung sein, wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt. Das bedeutet: Ein Vertrag sollte die richtigen (umsatz-)steuerlichen Konsequenzen beinhalten. Wenn keine zusätzliche Rechnung vorliegt, kann bei falschem Steuerausweis Ungemach drohen – auch der Bundesfinanzhof (BFH) musste sich hierzu schon positionieren.

Ann-Christin Hütte

19.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Vermieter und Mieter schließen einen Mietvertrag über die Überlassung von Räumlichkeiten ab. Dabei sind für beide Parteien nicht nur die Fragen der Mietzahlungen und Kündigungsfristen im Vertrag wichtig, sondern sie sollten sich auch bewusst machen, dass ein Mietvertrag als Dauerrechnung gelten kann. Im Normalfall stellen Vermieter dem Mieter nicht monatliche Rechnungen über die Mietzahlungen aus, denn die Zahlungsmodalitäten regelt schließlich der Mietvertrag. Das bedeutet aber auch: Der Mietvertrag gilt als Dauerrechnung. Hierzu muss der Vertrag allerdings alle notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen einer Rechnung nach §14 UStG erfüllen. Dann hat auch der Mieter einen Vorsteueranspruch – bei steuerpflichtiger Vermietung – aus der Mietleistung.

Dann ist ein Vertrag auch Dauerrechnung

Die Voraussetzungen erfahren Sie in der angehängten Checkliste.

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