FRAGE: Wir haben in Italien eine Ware bestellt. Mit dem Lieferanten hatten wir vereinbart, dass dieser die Ware direkt an unseren Kunden nach Österreich liefert. Da wir über keine USt-IdNr. von Österreich verfügen, haben wir dem Lieferanten unsere deutsche USt-IdNr. gegeben. Nach unserer Antwort auf eine Frage des Finanzamts verlangt dieses nun von uns die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und versagt uns dazu den Vorsteuerabzug. Unser Finanzamt gibt hierzu an, dass wir die Versteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs in Österreich vornehmen müssen.
Handelt unser Finanzamt richtig? Was müssen wir veranlassen, um den Vorsteuerabzug dennoch zu erhalten?