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Warum im Ernstfall eine Cyberversicherung nur dann greifen kann, wenn Sie zuvor korrekte Angaben zu Ihrem Unternehmen gemacht haben

Nach Angaben von Statista haben Cyberkriminelle im Jahr 2024 in Deutschland einen Schaden von rund 206 Mrd. € verursacht. Eine erschreckende Zahl. Um sich vor diesem existenzbedrohenden Risiko zu schützen, schließen immer mehr Unternehmen eine Cyberversicherung ab. Doch am Ende zahlt diese nur, wenn Sie zuvor zutreffende Angaben gemacht haben. Ein aktuelles Urteil zeigt, worum es geht.

Timm Haase

03.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Versicherer verweigerte die Zahlung

Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) hat mit seinem Beschluss vom 9.1.2025 (Az. 16 U 63/24) die erste obergerichtliche Entscheidung zu einer Cyberversicherung getroffen. Im Wesentlichen ging es dabei um die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten, also denjenigen Angaben, die das versicherte Unternehmen gegenüber der Versicherung getätigt hatte.

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