Der Rechtsanwalt ist ein Berufsgeheimnisträger
Ein Rechtsanwalt ist in Bezug auf seinen Mandanten ein Berufsgeheimnisträger. Zu den Berufsgeheimnisträgern gehören z. B. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.