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Warum der spätere Vorsteuerabzug regelmäßig ausgeschlossen ist

Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie bei der Einlage eines zuvor von Ihnen privat genutzten Gegenstands in Ihr Unternehmen nachträglich die damals gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können. Genau hier liegt ein häufiger Irrtum. Wurde ein Wirtschaftsgut ursprünglich privat angeschafft, ist ein späterer Vorsteuerabzug regelmäßig ausgeschlossen. Das gilt grundsätzlich auch für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.

Jörg Wilde

14.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Der entscheidende Zeitpunkt ist die Zuordnung zum Privatvermögen

Für den Vorsteuerabzug kommt es immer auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs an, also auf den Moment der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts. Vorsteuer kann nur abgezogen werden, wenn:

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