Warum das Finanzamt den Vorsteuerabzug für einen Porsche verneinte
Der Betreiber eines Mobilfunk-Shops erwarb einen Porsche GT3 Touring im Wert von 184.606 € zzgl. Umsatzsteuer. Für dieses Fahrzeug machte er beim Finanzamt einen Vorsteuerabzug in Höhe von 35.944 € geltend. Das Fahrzeug solle als Ausstellungsfahrzeug für ein noch zu eröffnendes Sportwagenzentrum des Unternehmers dienen. Neben dem Porsche hatte der Unternehmer bereits einen VW Amarok und einen VW Multivan im Unternehmensvermögen. Im Privatvermögen des Klägers befanden sich zudem 2 Audi TT, ein Golf 4 R32, ein BMW M5, M3 Coupe, M3 Cabrio, ein Golf 5 R32, ein Nissan 350Z und ein Mercedes-Benz Coupe Flügeltürer. Den Gesamtwert der Fahrzeuge im Privatvermögen schätzt der Kläger auf 614.000 €.