Gerichtsurteil

Wann sogar ein Vorsteuerabzug für Ihren „Supersportwagen“ möglich ist

Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Supersportwagens ist möglich, wenn die betriebliche Tätigkeit auf eine Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt ist. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen in einem Urteil aus dem Jahr 2024 entschieden. Diese Verwendungsabsicht muss der Unternehmer allerdings hinreichend darlegen. Außerdem müssen die Aufwendungen angemessen sein (FG Niedersachsen, Urteil vom 18.1.2024, Az. 5 K 148/23).

Ann-Christin Hütte

21.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Warum das Finanzamt den Vorsteuerabzug für einen Porsche verneinte

Der Betreiber eines Mobilfunk-Shops erwarb einen Porsche GT3 Touring im Wert von 184.606 € zzgl. Umsatzsteuer. Für dieses Fahrzeug machte er beim Finanzamt einen Vorsteuerabzug in Höhe von 35.944 € geltend. Das Fahrzeug solle als Ausstellungsfahrzeug für ein noch zu eröffnendes Sportwagenzentrum des Unternehmers dienen. Neben dem Porsche hatte der Unternehmer bereits einen VW Amarok und einen VW Multivan im Unternehmensvermögen. Im Privatvermögen des Klägers befanden sich zudem 2 Audi TT, ein Golf 4 R32, ein BMW M5, M3 Coupe, M3 Cabrio, ein Golf 5 R32, ein Nissan 350Z und ein Mercedes-Benz Coupe Flügeltürer. Den Gesamtwert der Fahrzeuge im Privatvermögen schätzt der Kläger auf 614.000 €.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Umsatzsteuer aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!