Tax-News

Wann Sie von der Umsatzsteuerfreiheit für Ihre Betreuungs- und Pflegeleistungen profitieren

Das Urteil des BFH vom 19.12.2024 (Az. V R 1/22) macht deutlich, dass die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen, die über persönliche Budgets finanziert werden, nicht automatisch gilt, sondern an eine konkrete Anerkennung durch den Kostenträger gebunden ist. Sie sollten deshalb sorgfältig prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, und entsprechende Nachweise sichern, um Umsatzsteuerrisiken zu vermeiden.

Jörg Wilde

25.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Welche Bedingung Sie für eine Steuerfreiheit erfüllen müssen

Die Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Entscheidend ist, dass der Kostenträger (z. B. eine Behörde oder Sozialleistungsträger) eine ausdrückliche Anerkennung des Leistungserbringers im Rahmen der Bewilligung des persönlichen Budgets trifft. Fehlt diese explizite Entscheidung, ist die Steuerfreiheit nicht gewährleistet.

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