Diese Photovoltaikanlage wird nach § 7g EStG gefördert
Damit Sie den Investitionsabzugsbetrag anwenden können, muss Ihre Anlage auf dem Betriebsgebäude eine installierte Bruttoleistung von laut Marktstammdatenregister mehr als 30 kWp haben. Haben Sie mehrere Photovoltaikanlagen oder Mitunternehmerschaften mit Photovoltaikanlagen, muss der Wert aller Anlagen zusammen mehr als 100 kWp betragen.
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