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Wann Sie als Arbeitgeber die Umzugskosten Ihres Mitarbeiters steuerfrei erstatten dürfen

Die Wohnung eines Arbeitnehmers war zu klein, um dort ein Arbeitszimmer einzurichten. Kurz entschlossen suchte er eine größere Wohnung und richtete eines ein. Ist dies ein ausreichend beruflicher Zusammenhang, damit Sie die Umzugskosten steuerfrei erstatten dürfen? Nein, entschied der BFH mit seinem Urteil vom 5.2.2025 (Az. VI R 3/23). Unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Mitarbeitern beim Umzug steuerfreie Zahlungen zukommen lassen können, habe ich für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

28.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Mitarbeiter musste im Wohnzimmer arbeiten und suchte sich eine größere Wohnung

Im Urteilsfall wohnte ein Ehepaar zusammen mit seiner Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung (65 m²). Nur in Ausnahmefällen arbeitete der Ehemann im Homeoffice. Durch die Corona-Pandemie bedingt arbeitete er ab März 2020 überwiegend im Homeoffice. Die Größe der Wohnung machte es nötig, dass er sich dabei im Wesentlichen im Wohn- und Esszimmer aufhielt und sich den Arbeitsplatz mit seiner Ehefrau teilte. Ab Mai 2020 zog die Familie in eine 5-Zimmer-Wohnung. Dort richtete das Ehepaar 2 Zimmer als häusliches Arbeitszimmer ein und nutzte diese.

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