Frage: In unserem Unternehmen arbeiten wir sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden. Wir rechnen feste Stundenlöhne für Meister, Gesellen und Hilfsarbeiter ab. Unsere Waren verkaufen wir mit einem Aufschlag zwischen 20 und 40 %. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung hat der Prüfer die Mindestbemessungsgrundlage bei einem Geschäftsfreund angewandt. Können wir damit ein Problem bekommen?
Antwort: Bei den von Ihnen geschilderten Abläufen in Ihrem Unternehmen werden Sie kein Problem mit der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage bekommen. Insofern machen Sie alles richtig. Um einem Umsatzsteuer-Sonderprüfer keine Angriffsfläche zu bieten, sollten Sie an die Mindestbemessungsgrundlage denken.