Wie Ihr Finanzamt grundsätzlich Sachbezüge bewertet
Bei der Gewährung von Sachbezügen geht Ihr Finanzamt davon aus, dass es sich um eine Leistung handelt, die im Austausch gegen die Arbeitskraft des Mitarbeiters erbracht wird. Dies wird als tauschähnlicher Umsatz betrachtet, da Sie als Unternehmen (§ 2 UStG) eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringen. Entscheidend ist, dass der Sachbezug eine Gegenleistung zur Arbeitsleistung darstellt – und damit grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist.