Tax-News

Wann Ihre Sachbezüge an Ihre Mitarbeiter umsatzsteuerfrei bleiben

Die Vergütung Ihrer Mitarbeiter muss nicht ausschließlich in Form von Barlohn erfolgen. Sachbezüge, also nicht in Geld bemessene Leistungen, werden in vielen Unternehmen zusätzlich gewährt – sei es als Anerkennung für besondere Leistungen oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dabei stellen sich für Sie als Arbeitgeber insbesondere umsatzsteuerliche Fragestellungen, die es zu beachten gilt.

Jörg Wilde

20.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Wie Ihr Finanzamt grundsätzlich Sachbezüge bewertet

Bei der Gewährung von Sachbezügen geht Ihr Finanzamt davon aus, dass es sich um eine Leistung handelt, die im Austausch gegen die Arbeitskraft des Mitarbeiters erbracht wird. Dies wird als tauschähnlicher Umsatz betrachtet, da Sie als Unternehmen (§ 2 UStG) eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringen. Entscheidend ist, dass der Sachbezug eine Gegenleistung zur Arbeitsleistung darstellt – und damit grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist.

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