Mit Entscheidung vom 16.10.2025 (Az. 8 K 626/24) befand das Finanzgericht Baden-Württemberg, dass das unterlegene Finanzamt neben den Kosten des Verfahrens auch das Gutachten zu zahlen habe. Der Grund liegt auf der Hand: Müsste ein Steuerpflichtiger damit rechnen, die Kosten eines Gutachtens auch im Falle eines Klageerfolgs tragen zu müssen, könnte ihn das davon abhalten, von seinem Recht Gebrauch zu machen.
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Wann das Finanzamt Ihr Verkehrswertgutachten zahlen muss
Ein Steuerpflichtiger klagte gegen eine aus seiner Sicht zu hohe Bewertung seines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer. Im Verfahren legte er dazu ein Verkehrswertgutachten vor, das seine Auffassung bestätigen sollte, und bekam recht. Nach Auffassung der Finanzrichter habe das Finanzamt eine falsche Berechnung angestellt. So weit, so unspektakulär. Interessanter ist der Aspekt, der ebenfalls verhandelt wurde: Wer trägt die Kosten des Gutachtens?