Tax-News

Vorsteuerberichtigung: Welche Grundsätze Sie kennen müssen und wann Sie profitieren

„Vorsteuerberichtigung kann nichts Gutes bedeuten“ – das denken sich die meisten Unternehmer bei dem Begriff. Dabei bezieht sich der Begriff auf mehr als nur den negativen Anwendungsbereich. Er kann auch zu Ihren Gunsten wirken. In 5 aufeinanderfolgenden Beiträgen behandeln wir das Thema „Vorsteuerberichtigung“ ausführlich – von den ganz allgemeinen Voraussetzungen des § 15a UStG über einzelne Anwendungsgebiete. Ich zeige Ihnen, wie Sie Steuerfallen diesbezüglich vermeiden. So sind Sie nach Abschluss der Serie ein Profi zum Thema „Vorsteuerberichtigung“. In Teil 5 erhalten Sie eine große Übersicht zu den Fallkonstellationen des § 15a UStG.

Ann-Christin Hütte

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Was § 15 UStG für Sie regelt

§ 15 UStG regelt, in welchen Fällen Sie aus einer Eingangsleitung Vorsteuererstattungen anmelden dürfen. Grundvoraussetzung ist, dass Sie – neben dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung – die Eingangsleistungen für das Unternehmen und für steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwenden. Ausnahmen gelten beispielsweise für steuerfreie Ausfuhrlieferungen – auch hier ist der Vorsteueranspruch gegeben.

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