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Vorsteueraufteilung bei privater Mitbenutzung: So buchen Sie die richtige Vorsteuer

Die Vorsteueraufteilung ist ein wichtiges Thema für Ihre Buchführung: Insbesondere in Bereichen, in denen Sie eine Leistung/Ware bereits bei Bezug nur anteilig für unternehmerische Zwecke nutzen, sollten Sie sich über den richtigen Aufteilungsmaßstab Gedanken machen. Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie dabei richtig vorgehen.

Ann-Christin Hütte

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Beispiel: A besitzt ein Haus, in dem er einen Ausstellungsraum für sein Unternehmen bereit hält (60 m²). Der Rest ist privat bewohnt (120 m²). Die Kosten für Gas und Strom werden über einen gemeinsamen Zähler abgerechnet und belaufen sich auf 500 € zzgl. 95 € USt pro Monat (Vorauszahlungen), die insgesamt vom betrieblichen Konto beglichen werden. Wie erfolgt nun die richtige Buchung der Zahlung und wie hoch ist die Vorsteuer?

Wählen Sie die richtige Zuordnung

Um sich bewusst zu machen, wie Sie die Vorsteueraufteilung richtig vornehmen, sollten Sie sich bei Bezug einer Leistung oder Erwerb eines Gegenstands immer Gedanken zur Zuordnung machen. Folgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick:

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