Leserfrage

Vorsteuerabzug erst bei Zahlung der Rechnung?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Jörg Wilde

17.11.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Ich habe im Internet gelesen, dass ich zukünftig die Vorsteuer nur noch bei meinem Finanzamt anmelden darf, wenn auf der Rechnung steht, dass mein Lieferer die Ist-Versteuerung anwendet und ich die Rechnung bezahlt habe. Dies soll bereits ab dem 1.1.2026 der Fall sein. Für mich als Unternehmer ist das besonders wichtig, da ich in aller Regel Zahlungsziele ausnutzen möchte. Welche Informationen haben Sie?

ANTWORT von Jörg Wilde:  Die aktuelle Rechtslage in Deutschland sieht vor, dass der Vorsteuerabzug grundsätzlich bereits mit Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung und Leistungsausführung möglich ist, unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer die Ist-Versteuerung anwendet oder nicht. Eine ausdrückliche Angabe auf der Rechnung, dass der Lieferer die Ist-Versteuerung anwendet, ist bisher nicht erforderlich.

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