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Vorsteuerabzug bei Pflegediensten: Was gilt, wenn Sie einen polnischen Subunternehmer beauftragen?

In der Pflegebranche herrscht ein chronischer Mangel an Arbeitskräften. Das konnte auch der Branchenmindestlohn (noch) nicht beheben, der über dem Niveau des gesetzlichen liegt. Wieso also nicht im Ausland nach Subunternehmern suchen? Vollkommen legitim, sofern Sie dabei den Vorsteuerabzug und die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten. Diese Details müssen Sie kennen.

Timm Haase

28.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Dieser Sachverhalt wurde verhandelt

Das Finanzgericht Köln (Urteil vom 25.9.2024, Az. 9 K 728/18) hatte über den Fall einer Steuerpflichtigen zu entscheiden, die in Deutschland einen mobilen Pflegedienst betrieb. Mit diesen Leistungen führte sie ausschließlich steuerfreie Umsätze aus. Im Folgenden schloss sie einen Kooperationsvertrag mit einem in Polen ansässigen Pflegedienst. Die Vereinbarung: Die polnischen Angestellten sollten im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung für die Klägerin tätig werden.

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