Leistungen, die im Zusammenhang mit Weiterbildungen erbracht werden, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Wer Lehrgänge anbietet, muss auf das berechnete Entgelt Umsatzsteuer erheben. Auf Leistungen im Zusammenhang mit Fortbildungen fällt der Regelsteuersatz von 19 % an. Steuerermäßigungen sieht der Gesetzgeber nicht vor, aber unter bestimmten Voraussetzungen sind Fortbildungen von der Umsatzsteuer befreit. Steuerfrei sind demnach
- Bildungsangebote, die von staatlich anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden,
- Bildungsangebote, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen,
- berufliche Fortbildungen, die auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, z. B. Pflichtfortbildungen für bestimmte Berufsgruppen.