Das Problem mit der ausländischen Vorsteuer
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ihr Vertriebsmitarbeiter besucht sowohl einige Ihrer Kunden als auch verschiedene Messen in der Schweiz. Insgesamt ist er 7 Tage für Ihr Unternehmen unterwegs. Er tankt mehrmals an Schweizer Tankstellen und übernachtet in Hotels in Lausanne, Bern und Zürich. Sein Mittag- und Abendessen nimmt er jeweils in einem Restaurant vor Ort ein. Alle Rechnungen, die Ihr Mitarbeiter auf dieser Dienstreise sammelt, enthalten Schweizer Umsatzsteuer.
Das Problem: Anders als bei Rechnungen von deutschen Unternehmen mit deutscher Umsatzsteuer können Sie sich Vorsteuerbeträge nicht über Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder holen.