Gerichtsurteil

Vorsicht Umsatzsteuer-Falle: Wie Sie ab sofort Kombi-Angebote in der Gastronomie korrekt abrechnen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Spar-Menüs oder Kombi-Angebote anbieten, in denen Speisen und Getränke zu einem vergünstigten Gesamtpreis verkauft werden, betrifft Sie ein aktuelles Urteil des BFH direkt. Das Urteil vom 22.1.2025 (Az. XI R 19/23) macht deutlich: Nicht jede Aufteilungsmethode ist zulässig – auch dann nicht, wenn sie betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Jörg Wilde

08.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Warum die Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht ist

Der Streit drehte sich um die Aufteilung eines einheitlichen Menüpreises, wenn einzelne Bestandteile unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen – zum Beispiel:

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!