Warum Ihre Sanierungsaufwendungen zu Anschaffungskosten werden
Sanierungsaufwendungen sind normalerweise sofort abziehbare Betriebsausgaben. Entstehen sie aber für ein von Ihnen angeschafftes Bestandsgebäude für Ihr Unternehmen, müssen Sie die 15-%-Grenze beachten. Das heißt, entstehen innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes Sanierungsaufwendungen in Höhe von 15 % der Anschaffungskosten, werden die Erhaltungsaufwendungen den Anschaffungskosten zugerechnet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Dies hat für Sie zur Folge, dass die Sanierungsaufwendungen über den AfA-Zeitraum des Gebäudes abgeschrieben werden müssen. Die Kosten sind ohne Umsatzsteuer zu berechnen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst