Tax-News

Vorsicht beim Werbeslogan „klimaneutral“

Bewerben Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen als „klimaneutral“, müssen Sie bereits in der Werbung selbst erläutern, was genau damit gemeint ist.

Timm Haase

22.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Das geht aus einem Urteil des BGH vom 27.6.2024 (Az. I ZR 98/23) hervor. Die Richter entschieden insbesondere, dass die Reduktion und die Kompensation von CO₂-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen seien.

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