Diese Regelung mussten Sie bisher bei der Erstattung beachten
Bis Ende 2025 konnten Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die zu Hause geladenen Kilowattstunden eines betrieblichen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs mit festen Monatsbeträgen erstatten (30/70 € für reine E-Autos bzw. 15/35 € für Plug-in-Hybride je nach Lademöglichkeit beim Arbeitgeber). Diese Beträge galten als steuerfreier Auslagenersatz. Das aktuelle BMF-Schreiben stellt klar, dass diese Pauschalen letztmalig für Lohnzahlungszeiträume bzw. Zuflüsse vor dem 1.1.2026 anwendbar sind. Seit 2026 gibt es keine Übergangsregelung mehr, die Abrechnung muss also auf den neuen Vorgaben basieren.