News

Vorsicht bei von Ihren Mitarbeitern getragenen Stromkosten!

Sie beschäftigen Mitarbeiter, die ihre elektrischen Firmenwagen privat laden? Dann ist seit dem 1.1.2026 Vorsicht geboten, weil die bisherigen Pauschalen vollständig entfallen. Ich zeige Ihnen, worauf Sie zukünftig achten müssen.

Dennis Kusel-Stegen

29.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Diese Regelung mussten Sie bisher bei der Erstattung beachten

Bis Ende 2025 konnten Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die zu Hause geladenen Kilowattstunden eines betrieblichen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs mit festen Monatsbeträgen erstatten (30/70 € für reine E-Autos bzw. 15/35 € für Plug-in-Hybride je nach Lademöglichkeit beim Arbeitgeber). Diese Beträge galten als steuerfreier Auslagenersatz. Das aktuelle BMF-Schreiben stellt klar, dass diese Pauschalen letztmalig für Lohnzahlungszeiträume bzw. Zuflüsse vor dem 1.1.2026 anwendbar sind. Seit 2026 gibt es keine Übergangsregelung mehr, die Abrechnung muss also auf den neuen Vorgaben basieren.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!