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Vorsicht bei den EB-Werten – so vermeiden Sie eine fehlende Bilanzidentität

Mir ist es tatsächlich schon einmal passiert: Ich habe einen Jahresabschluss aufgestellt und in der Eile vergessen, die Eröffnungsbilanzwerte (EB-Werte) neu zu übergeben. Kurz, nachdem die eBilanz beim Finanzamt eingetroffen war, erhielt ich einen netten Brief vom zuständigen Sachbearbeiter, mit der Rückfrage, aus welchem Grund die Bilanzidentität nicht eingehalten wurde. Dieser einfache Fehler hat mich am Ende unnötige Zeit und Schriftverkehr gekostet. Ich zeige Ihnen, wie Ihnen das zukünftig erspart bleibt.

Dennis Kusel-Stegen

06.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Behalten Sie die Grundsätze stets im Blick!

In Deutschland ist alles geregelt, so auch, welche Grundsätze Sie bei der Aufstellung einer Bilanz unbedingt beachten sollten. Diese sogenannten Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanzierung beinhalten die nachfolgenden Punkte:

  1. Bilanzklarheit: Gliedern Sie Ihre Bilanz klar und nachvollziehbar.
  2. Bilanzwahrheit: Bilden Sie in Ihrer Bilanz alle Geschäftsvorfälle des Jahres richtig und vollständig ab.
  3. Bilanzkontinuität: Ihre Bilanz muss immer auf dieselbe Art und Weise gegliedert und bewertet werden.
  4. Bilanzidentität: Ihre Schlussbilanz des letzten Jahres muss mit Ihrer Eröffnungsbilanz des neuen Jahres übereinstimmen.

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