Tax-News

Von „Reverse charge“ bis „Margin scheme“ – was Sie bei Rechnungen aus dem Ausland tolerieren dürfen

Nach § 14 und § 14a UStG müssen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Bisher war es in der Praxis üblich, diese in deutscher Sprache auszuweisen, um Missverständnisse bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden. Das BMF-Schreiben vom 17.9.2025 (GZ: III C 2 - S 7290/00003/003/013) stellt nun klar, dass bei bestimmten Pflichtangaben auch die Begriffe aus den anderen EU-Amtssprachen verwendet werden dürfen – und zwar so, wie sie in Art. 226 MwStSystRL in den jeweiligen Sprachfassungen stehen.

Jörg Wilde

20.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Welche Erleichterungen das BMF-Schreiben für Sie bringt

Wenn Sie als Unternehmer international tätig sind (z. B. Export, innergemeinschaftliche Lieferungen, Dienstleister mit grenzüberschreitendem Bezug) bringt die Regelung folgende Erleichterungen für Sie:

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