Tax-News
Von „Reverse charge“ bis „Margin scheme“ – was Sie bei Rechnungen aus dem Ausland tolerieren dürfen
Nach § 14 und § 14a UStG müssen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Bisher war es in der Praxis
üblich, diese in deutscher Sprache auszuweisen, um Missverständnisse bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden.
Das BMF-Schreiben vom 17.9.2025 (GZ: III C 2 - S 7290/00003/003/013) stellt nun klar, dass bei bestimmten Pflichtangaben auch die Begriffe aus den anderen EU-Amtssprachen verwendet werden dürfen – und zwar so, wie sie in Art. 226 MwStSystRL in den jeweiligen Sprachfassungen stehen.
Jörg Wilde
20.10.2025
·
1 Min Lesezeit
Welche Erleichterungen das BMF-Schreiben für Sie bringt
Wenn Sie als Unternehmer international tätig sind (z. B. Export, innergemeinschaftliche Lieferungen, Dienstleister mit grenzüberschreitendem Bezug) bringt die Regelung folgende Erleichterungen für Sie:
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!