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Von Fehlern anderer lernen (5): Wie Ihnen die begünstigte Bildung einer 6b-Rücklage nicht durch das Teileinkünfteverfahren nachträglich auf die Füße fällt

In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ geht es um tatsächliche Betriebsprüfungs-Sachverhalte. Damit lesen Sie jetzt sozusagen das Äquivalent zu den populären „True Crime“-Fällen – nur in der spannenderen Rechnungswesen-Variante. Natürlich geht es nicht um Mord, dafür aber darum, teure Fehler im Voraus zu erkennen und zu vermeiden. Diesmal behandeln wir die Kombination aus Teileinkünfteverfahren und 6b-Rücklage.

Timm Haase

28.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Das ist der Praxisfall

Beispiel: Sie sind Einzelunternehmer und halten in Ihrem Betriebsvermögen bereits seit mehr als 15 Jahren 50 % der Anteile einer GmbH. Die Anschaffungskosten dieser Beteiligung belaufen sich auf 100.000 € und stehen auch so zum 31.12.2023 in Ihrer Bilanz. Zum 1.1.2024 verkaufen Sie sämtliche GmbH-Anteile für insgesamt 300.000 €. Es entsteht folglich ein Veräußerungsgewinn von 200.000 €. Da Sie diesen ungern versteuern möchten, überlegen Sie sich die beiden folgenden Schritte:

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