News
Von Fehlern anderer lernen (4): Wie Ihnen die periodengerechte Erfolgsermittlung bei (teil)fertigen Arbeiten nicht auf die Füße fällt
In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ geht es um echte Betriebsprüfungs-Fälle, in denen erst der Prüfer die korrekte steuerliche Würdigung vorgenommen hat. Damit Sie von ähnlich gelagerten Sachverhalten und insbesondere Steuernachzahlungen verschont bleiben, habe ich für Sie aufbereitet, wie mit Fertigstellungen und Abnahmen rund um (teil)fertige Arbeiten zu verfahren ist.
Timm Haase
13.11.2025
·
1 Min Lesezeit
Das ist der Praxisfall
Beispiel: Sie sind Bauunternehmer und haben Mitte 2022 von einem Unternehmer den Auftrag erhalten, 2 baugleiche Produktionshallen auf seinem Betriebsgelände zu errichten. Vertraglich haben Sie für jede Halle einen Preis von 400.000 € (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) vereinbart, der jeweils nach Abnahme zur Zahlung fällig werden soll.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!