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Von Fehlern anderer lernen (1): Wie Sie Ihre erworbene IT‑Hardware richtig zuordnen und abschreiben

Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bestimmen Ihren Berufsalltag. Da kann es schnell passieren, dass eine kleine Ursache eine große Wirkung hat. In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ zeige ich Ihnen Fälle auf, die durch einen Betriebsprüfer aufgedeckt wurden und zu teuren Nachzahlungen geführt haben. Aber eben nur bei anderen – bei Ihnen zukünftig nicht mehr. Im ersten Teil geht es um die Abschreibung von IT-Hardware.

Timm Haase

18.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Das ist der Praxisfall

Beispiel: Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH erwarb Anfang des Jahres 2023 einen neuen Großrechner. Dieser leistungsfähige Computer wird genutzt, um die anfallenden großen Datenmengen zu verarbeiten, zu speichern und sowohl Mitarbeitern als auch Mandanten den Server-Zugriff auf verschiedene Datenquellen zu ermöglichen.

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