Prüfungsvorbereitung: So sind Sie gewappnet
Wenn Sie nun die Prüfungsanordnung erhalten haben, müssen Sie in die Prüfungsvorbereitung einsteigen. Denn der Prüfer wird zu den genannten Steuerarten und Prüfungszeiträumen sowohl die Buchführung als auch sämtliche Belege einsehen wollen. Bei der Umsatzsteuersonderprüfung können Sie diese Belege so weit beschränken, dass Sie rein ertragssteuerlich relevante Daten (z. B. Abschreibungsverzeichnis; Berechnungen, Rücklagen o. Ä.) nicht zur Verfügung stellen müssen.