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Vollstreckungsmöglichkeiten des Finanzamts: Was Sie als Unternehmer wissen müssen
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland steigt wieder. Zwischen wirtschaftlicher Schieflage und Insolvenzantrag vergeht aber oft noch viel Zeit, in denen Unternehmen sich mit ihren Gläubigern auseinandersetzen
und Zahlungsspielräume verhandeln müssen. Sofern Sie bei der Begleichung von Steuerschulden in Rückstand geraten, wird das Finanzamt als Vollstreckungsbehörde schnell tätig. Dabei verfügt es über umfassende rechtliche Möglichkeiten, um offene Forderungen beizutreiben. In diesem Beitrag erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die Vollstreckungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung.
Ann-Christin Hütte
19.05.2025
·
9 Min Lesezeit
Die Vollstreckung in Steuersachen richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO), insbesondere nach den §§ 249 ff. AO. Weitere Regelungen finden sich im Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) sowie in der Zivilprozessordnung (ZPO), sofern auf diese verwiesen wird.
Achtung!
Die ZPO spielt zwar eine wichtige Rolle im steuerlichen Vollstreckungsverfahren, da die AO in vielen Bereichen auf deren Vorschriften verweist. Gleichzeitig behält die steuerliche Vollstreckung aber ihre Eigenständigkeit. Es gilt der Grundsatz der Selbstvollstreckung durch die Finanzbehörden. Das Finanzamt handelt als Vollstreckungsbehörde im Sinne des § 251 AO. Konkret bedeutet das, dass das Finanzamt z. B. keinen vollstreckbaren Titel des Gerichts benötigt, um Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Es reicht ein bestandskräftiger Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung. Das unterscheidet die steuerliche Vollstreckung grundlegend von der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung. Die Kombination aus AO und ZPO gewährleistet eine äußerst schnelle und damit effektive Durchsetzungsmöglichkeit steuerlicher Ansprüche.
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