Wirtschafts-Identifikationsnummer

Verzögerungen bei der Wirtschafts-IdNr. bringen Ihnen keine Nachteile

Mit Datum vom 12.8.2024 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das BZSt hebt dabei insbesondere hervor, dass Ihre Steuernummer auch nach Einführung und Bekanntgabe der W-IdNr. ihre Funktion behält und in Ihren Steuererklärungen zu verwenden ist.

Timm Haase

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Mit Datum vom 12.8.2024 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das BZSt hebt dabei insbesondere hervor, dass Ihre Steuernummer auch nach Einführung und Bekanntgabe der W-IdNr. ihre Funktion behält und in Ihren Steuererklärungen zu verwenden ist.

Die entsprechenden Steuervordrucke werden nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Wichtig: Bis zum 31.12.2026 ist die Angabe der W-IdNr. in den elektronischen Vordrucken der Finanzverwaltung nicht verpflichtend.

Meine Empfehlung:

Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie die ­W-IdNr. (zunächst) nicht erhalten und damit bei der Kommunikation mit Ihrem Finanzamt nicht verwenden können. Sie können weiterhin Ihre Steuernummer verwenden.

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