Gerichtsurteil

Verstoß gegen DSGVO? Welche Unterlagen das Finanzamt zum Zweck der Sachverhaltsermittlung verlangen kann

Der Bundesfinanzhof (BFH) musste entscheiden, ob das Finanzamt bei der Bearbeitung der Steuererklärung Mietverträge anfordern durfte oder ob es mit der Anforderung der Verträge und der Verarbeitung der Daten gegen die Regelungen des Datenschutzes verstoßen hat. Der BFH hat dazu eine klare Meinung: Das Finanzamt verstößt mit der Anforderung und Verarbeitung nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Allerdings muss das Finanzamt darlegen, warum die Anforderung notwendig ist und dass es kein milderes Mittel zur Sachverhaltsaufklärung gibt (BFH, Urteil vom 13.8.2024, Az. IX R 6/23).

Ann-Christin Hütte

17.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Aktueller Fall: Vermieter verweigert die Vorlage von Mietverträgen

Im Rahmen der Bearbeitung einer Steuererklärung forderte das Finanzamt beim Immobilienbesitzer und späteren Kläger Kopien von aktuellen Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen und weitere Nachweise über geltend gemachte Erhaltungsaufwendungen an. Als Grund gab das Finanzamt an, die korrekte Höhe der erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung überprüfen zu wollen. Der Immobilienbesitzer reichte die Nebenkostenabrechnungen und die Nachweise zu den Erhaltungsaufwendungen ein. In den Nebenkostenabrechnungen schwärzte er die Namen der Mieter. Die Kopien der Mietverträge blieb er hingegen schuldig. Auf Nachfrage des Finanzamtes erklärte er, die Offenlegung der Mietverträge verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sei ohne vorherige Einwilligung der Mieter nicht möglich.

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