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Verpassen Sie nicht den Startschuss für Ihre Option zur Körperschaftsteuer

Der Antrag zur Ausübung der Option nach § 1a KStG ist Ihr Startschuss für die Körperschaftsteuer – und gleichzeitig Ihre Weichenstellung für die nächsten Jahre. Versäumen Sie nicht die Monatsfrist vor Beginn des Wirtschaftsjahres, stellen Sie den Antrag elektronisch (außer bei nachgewiesener Härte) und klären Sie rechtzeitig, welches Finanzamt zuständig ist. Ein einmal abgegebener Antrag ist unwiderruflich, daher sollten Sie alle Details im Blick haben, um Ihre Personengesellschaft rechtzeitig ins neue Steuerregime zu überführen – ganz ohne böse Überraschungen.

Jörg Wilde

03.06.2025 · 1 Min Lesezeit

So stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrem Finanzamt

§ 1a Abs. 1 S. 2 KStG verlangt die Online-Datenfernübertragung im amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diesen elektronischen Datensatz finden Sie beispielsweise bei MeinElster (siehe Screenshot). Schriftliche oder konkludente Anträge sind damit nahezu ausgeschlossen.

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