News

Vermittlung von Anlagegold – kein Freibrief für Steuerfreiheit

Immer wieder gibt es in der Praxis Unsicherheiten bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Finanz- und Anlageprodukten. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Akteure zwischengeschaltet sind oder wenn Sie als Vermittler nicht unmittelbar mit dem Endkunden in Kontakt treten. Der BFH hat nun in einem aktuellen Beschluss die Anforderungen an die Steuerbefreiung von Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 UStG und § 25c UStG deutlich geschärft.

Jörg Wilde

28.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Indirekte Vermittlungsleistung von Anlagegold-Produkten

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmer Anlegern in den Niederlanden und Dänemark den Erwerb von Anlagegold-Produkten einer US-amerikanischen Gesellschaft vermittelt. Die Vermittlung lief allerdings nicht direkt, sondern über niederländische Vermittlerfirmen. Von diesen erhielt der Kläger Provisionszahlungen, von denen er wiederum einen Teil an eine niederländische Person für angebliche Marketing- und Beratungsleistungen weiterleitete.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!