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Vermietung von Immobilien: Wie Sie die Option zur Umsatzsteuer effektiv und kostensparend nutzen können
Wenn Sie Eigentümer eines Gebäudes sind und dieses an andere Personen oder Unternehmen vermieten, sind Mietumsätze grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung kann für Sie als Vermieter durchaus nachteilig sein – insbesondere wenn hohe Erhaltungs- oder Renovierungskosten an dem Objekt anfallen und Sie keinen Vorsteuerabzug aufgrund der Steuerbefreiung geltend machen können. Doch das Umsatzsteuergesetz bietet die Möglichkeit einer Optierung zur Umsatzsteuer. Welche Voraussetzungen Sie hierzu erfüllen müssen und wann sich eine Option für Sie lohnt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Jörg Wilde
20.10.2025
·
7 Min Lesezeit
Umsätze aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich nach § 4 Nr.12 UStG steuerfrei. Unter den Begriff der Vermietung fallen rechtlich solche Umsätze, bei denen der Vermieter dem Mieter das Recht gewährt,
- auf eine bestimmte Zeit
- gegen ein Entgelt (Miete)
- ein Grundstück so zu nutzen, als ob er Eigentümer wäre,
- und andere Personen von der Nutzung dadurch ausschließt.
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