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Verletzung beim Kaffeetrinken kann als Arbeitsunfall gelten

Es klingt kurios, aber der folgende Fall hat sich tatsächlich so zugetragen: Ein Vorarbeiter trank seinen morgendlichen Kaffee während einer Besprechung in einem Container, der sich auf der Baustelle befand. Dabei verschluckte er sich, verließ hustend den Baucontainer, verlor das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Dabei brach er sich das Nasenbein.

Timm Haase

08.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Was meinen Sie: Kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln? Kann es, urteilte jüngst das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.05.2025, Az. L 6 U 45/23). Ausschlaggebend sei, dass der Kaffee während einer verpflichtenden Arbeitsbesprechung getrunken wurde. Das Trinken habe dem betrieblichen Interesse gedient. Daher sei der folgende Hergang als Arbeitsunfall zu werten.

Interessant: Die Richter führten aus, dass der gemeinsame Kaffeekonsum die Arbeitsatmosphäre gestärkt und das kollegiale Miteinander gefördert habe.

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