Was meinen Sie: Kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln? Kann es, urteilte jüngst das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.05.2025, Az. L 6 U 45/23). Ausschlaggebend sei, dass der Kaffee während einer verpflichtenden Arbeitsbesprechung getrunken wurde. Das Trinken habe dem betrieblichen Interesse gedient. Daher sei der folgende Hergang als Arbeitsunfall zu werten.
Interessant: Die Richter führten aus, dass der gemeinsame Kaffeekonsum die Arbeitsatmosphäre gestärkt und das kollegiale Miteinander gefördert habe.