Tax-News

Verlängerte Erbbaulaufzeit kostet Sie Grunderwerbsteuer

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ermittelt der Fiskus die Grunderwerbsteuer. Maßgebend ist jetzt der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 10.7.2024, Az. II R 3/22, veröffentlicht am 10.10.2024).

Markus Kahr

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ermittelt der Fiskus die Grunderwerbsteuer. Maßgebend ist jetzt der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 10.7.2024, Az. II R 3/22, veröffentlicht am 10.10.2024).

Im Urteilsfall ging es um ein Hotel, das auf einem Erbbaugrundstück steht; hierfür musste der Betreiber einen jährlichen Erbbauzins von 302.928,36 DM zahlen. Der Erbbauvertrag wurde im Jahr 1989 bis zum 31.12.2070 geschlossen. Im August 2018 wurde der Erbbaurechtsvertrag geändert und um 44 weitere Jahre, bis zum 31.12.2014, verlängert. Der neue Erbbauzins betrug nun jährlich 3.369.563,09 €. Hinzu kam noch eine einmalige Zahlung von 10,4 Mio. €.



Der Fiskus ermittelte die neue Grunderwerbsteuer auf der Basis des neuen Vertrags von 44 Jahren. Eine Abzinsung auf die ursprüngliche Laufzeit wurde nicht vorgenommen. Alles richtig gemacht, so lautet die knappe Urteilszusammenfassung des BFH. Sie haben jetzt die Chance, die angesetzten Vervielfältiger der neuen Laufzeit zu prüfen.



Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst