Achtung: Ihr Finanzamt kann bis zu 11.250 € Mitwirkungsverzögerungsgeld verlangen
Um Sie zur Mitwirkung bei einer Prüfung zu zwingen, kann Ihr Finanzamt gegen Sie ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festsetzen (§ 200a AO). Die Höhe des Mitwirkungsverzögerungsgelds beträgt 75 € pro vollem Kalendertag der Verzögerung, maximal jedoch für 150 Tage. Bei nicht oder nicht vollständig erfülltem qualifizierten Mitwirkungsverlangen kann zusätzlich ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, insbesondere bei wiederholten Fällen oder wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommen überdurchschnittlich wirtschaftlich leistungsfähig sind.