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Verkürzte Ablaufhemmung ab 1.1.2025: Auf diese Auswirkungen sollten Sie vorbereitet sein

Die Verkürzung der Ablaufhemmung für Prüfungen des Finanzamts auf ein Zeitfenster von 5 Jahren hat auch für Sie negative Folgen. Ihr Finanzamt verlangt von Ihnen nunmehr eine größere Mitwirkungspflicht bei seinen Prüfungen. Wenn Sie nicht mitwirken, drohen Ihnen Sanktionen.

Jörg Wilde

06.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Achtung: Ihr Finanzamt kann bis zu 11.250 € Mitwirkungsverzögerungsgeld verlangen

Um Sie zur Mitwirkung bei einer Prüfung zu zwingen, kann Ihr Finanzamt gegen Sie ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festsetzen (§ 200a AO). Die Höhe des Mitwirkungsverzögerungsgelds beträgt 75 € pro vollem Kalendertag der Verzögerung, maximal jedoch für 150 Tage. Bei nicht oder nicht vollständig erfülltem qualifizierten Mitwirkungsverlangen kann zusätzlich ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, insbesondere bei wiederholten Fällen oder wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommen überdurchschnittlich wirtschaftlich leistungsfähig sind.

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