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Verfassungskonform oder nicht? Was der BFH zu der Höhe des Gewinnzuschlags nach rückwirkender Auflösung einer 6b-Rücklage entschieden hat!

Die sogenannte 6b-Rücklage ist in der Praxis sehr beliebt. § 6b EStG macht es möglich, die bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aufgedeckten stillen Reserven auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Scheitert die rechtzeitige Neuanschaffung, wird jedoch ein Gewinnzuschlag von 6 % fällig. Zu hoch? Das sagt der BFH dazu (Urteil vom 20.3.2025, Az. VI R 20/23).

Timm Haase

28.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Problem der 6b-Rücklage

Eine 6b-Rücklage dürfen Sie zur Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven aus der Veräußerung von Grund und Boden oder Gebäuden bilden. Statt einen steuerpflichtigen Gewinn zu verwirklichen, „parken“ Sie den Betrag in einem Bilanzposten und übertragen diesen später steuerneutral auf eine Ersatzinvestition.

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