Frage: Ich bin alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit rund 30 Angestellten. Mitte 2025 werde ich 67 Jahre alt. Es besteht eine Pensionsvereinbarung, nach der ich ab diesem Alter eine monatliche Pensionszahlung erhalten werde. Allerdings werde ich noch nicht in den Ruhestand gehen, sondern als Geschäftsführer weiterarbeiten. Das erfordert die aktuelle Lage des Unternehmens. Kann es zu Problemen führen, wenn ich neben meinem regulären Geschäftsführer-Gehalt ab nächstem Jahr eine Pension erhalte?
Antwort: Werden Gehalt und Pensionsleistung gleichzeitig gewährt, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Das hat der BFH mit Urteil vom 15.3.2023 (Az. I R 41/19) hervorgehoben. Über der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers schwebt nämlich stets das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Gesamtausstattung insgesamt als unangemessen zu werten ist.