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Urteil des Finanzgerichts: Wann Sie die Aufwendungen für ein eigenes Kleinflugzeug in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen können
Das Steuerrecht kennt eine ganze Reihe von Aufwendungen, die den Gewinn Ihres Unternehmens nicht mindern dürfen. Dazu gehören neben den Kosten für Gästehäuser, Segel- und Motoryachten auch Aufwendungen für teure Sportwagen. Klar, dass die Finanzverwaltung hier schnell eine private Veranlassung vermutet. Doch wie sieht es mit Flugzeugen aus? Das Finanzgericht Münster gibt eine Antwort.
Timm Haase
11.06.2025
·
2 Min Lesezeit
Geschäftsführer besitzt keinen eigenen Flugschein
Im August 2017 erwarb die Klägerin – eine GmbH – ein gebrauchtes Kleinflugzeug für 418.000 € (netto). Dieses wurde anschließend ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt. Der Geschäftsführer, der das Flugzeug in den Streitjahren 2017 bis 2019 ganz überwiegend nutzte, besaß keinen eigenen Flugschein und musste daher für sämtliche Flüge externe Piloten engagieren.
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